Ich verstehe Ihre Herausforderungen und ich weiß, wie wichtig es ist, einen Spezialisten zu finden, dem Sie vertrauen können – und deshalb steht Ihr Vertrauen für mich an erster Stelle.
Soziale und sozialrechtliche Beratung ist von einer juristischen Beratung zu unterscheiden, wobei sich in der Praxis Überschneidungen zeigen, die durch das Rechtsdienstleistungsgesetz ermöglicht bzw. abgedeckt sind. Dabei arbeite ich bereits seit 2005 erfolgreich pro bono publico. Generell impliziert dies in meinem Fall freiwillig geleistete, professionelle Arbeit ohne Bezahlung für das Gemeinwohl - um meine Dienste auch denen zur Verfügung zu stellen, die sie sich ansonsten nicht leisten könnten.
Ralf Menzler