Hinweis: Ab dem 01.11.2021 besteht die Möglichkeit vertraulichen Schriftverkehr unter meiner De-Mail-Adresse (siehe oben) vorzunehmen. De-Mail ist ein auf E-Mail-Technik beruhendes, hiervon aber technisch getrenntes Kommunikationsmittel zur „sicheren, vertraulichen und nachweisbaren“ Kommunikation im Internet (§ 1 Abs. 1 De-Mail-Gesetz).
Die Übermittlung elektronischer Dokumente von Unternehmen und Behörden an Verbraucher ist dann zulässig, sofern der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat (sogenannte Zugangseröffnung). Im De-Mail-Gesetz ist im § 7 Abs. 3 festgelegt, dass „die Veröffentlichung der De-Mail-Adresse im Verzeichnisdienst auf ein Verlangen des Nutzers als Verbraucher […] allein […] nicht als Eröffnung des Zugangs im Sinne von § 3a Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, § 36a Absatz 1 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch oder des § 87a Absatz 1 Satz 1 der Abgabenordnung“ gilt. Der Verbraucher muss die Freigabe zur Zusendung explizit erklären.
Ich erkläre hiermit mein Einverständnis, dass mich Unternehmen und Behörden unter meiner De-Mail-Adresse erreichen können.