Ich arbeite seit 2005 erfolgreich im Arbeits- und Sozialrecht und werde dabei durch namhafte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte angeleitet. Regelmäßig absolviere ich Fortbildungen, damit ich in der Lage bin, meinen Mandanten bei der Durchsetzung ihrer rechtlichen Interessen optimal zu helfen. Um auch zukünftig effektive und rechtsorientierte Beratung und Unterstützung anbieten zu können, absolviere ich gegenwärtig eine Ausbildung zum Rechtsanwaltsfachangestellten. Ich bin Mitglied des sächsischen Landesverbandes der Rechtsanwalts- und Notariatsangestellten e.V. (Reno Sachsen e.V.) und engagiere mich zudem im Sozialverband Deutschland e.V., Landesverband Mitteldeutschland.
Diversität, Inklusion und Gleichberechtigung sind für meine Praxis von großer Bedeutung. Als eine der langjährigen Beratungsstellen der Stadt und mit mehr als 15 Jahren Erfahrung will ich sicherstellen, dass ich die besten Interessen jedes einzelnen Mandanten vertrete.
Es ist eine Reise, die ich mit jedem neuen Mandanten und mit jedem neuen Rechtsanwalt / jeder neuen Rechtsanwältin unternehme. Am Ende dieser Reise muss immer der Erfolg im Sinne des Mandanten stehen.
Ein entscheidender Vorteil für Sie: Ich arbeite ausschließlich "pro bono".
Der lateinische Begriff „pro bono“ bezeichnet die
unentgeltliche Weitergabe von beruflicher Expertise für das Gemeinwohl. Für mich - und damit für Sie - beschränkt sich „pro bono“ auf die
honorarfreie rechtliche Beratung im Rahmen der zugelassenen Tätigkeiten nach § 6 des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
Eine weitere Umschreibung des Begriffs lautet: „Pro-bono-Tätigkeit besteht in der Beratung und Vertretung gemeinnütziger Organisationen, Nichtregierungsorgani-
sationen (sogenannte NGO's), Stiftungen und bedürftiger Privatpersonen sowie in dem Engagement zur Förderung und Verbreitung von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten. Ziel der pro bono-Arbeit ist es, das Know-How und die Ressourcen einer Anwaltskanzlei einem guten Zweck zur Verfügung zu stellen und so im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bürgerschaftliches Engagement zu entfalten“ (Bälz, Moelle, Zeidler, NJW 2008, 3384).
Auch wenn
meine
Tätigkeit damit für Sie kostenfrei ist, können für die notwendige Beauftragung eines Rechtsanwalts / einer Rechtsanwältin Kosten nach dem Rechts-anwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) entstehen. Ich habe
keine Möglichkeiten auf diese Kosten Einfluss zu nehmen! Gegebenenfalls - nämlich wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - ist aber eine Kostenübernahme im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe möglich. Gern berate ich Sie auch hierzu ausführlich und bereite mit Ihnen gemeinsam die entsprechenden Anträge vor.
Ralf Menzler